Und wieder neue Regeln für die Übernachtung auf unserem Platz

Ab dem morgigen Montag ist es wieder soweit: Für ganz NRW gilt die Inzidenzstufe 1 und Beherbergungen sind dann wieder nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich- egal aus welcher Inzidenzstufe man anreist.

Da es in der Vergangenheit immer zu Rückfragen kam:


Geimpft bedeutet, dass die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Erst dann gilt man als vollständig geimpft.
Genesene müssen uns einen Genesenennachweis vorlegen, der nicht älter als sechs Monate alt ist.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Coronatest vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden alt sein. Ein Test reicht für die gesamte Aufenthaltsdauer aus. Eine Teststation des DRK befindet sich rund 500 Meter von unserem Stellplatz entfernt in der Schloßstraße.

Und ja, wir sind nicht „bloß ein Wohnmobilstellplatz“. Wir sind ein Beherbergungsbetrieb und daher unterliegt auch unser Wohnmobilstellplatz diesen Regelungen. Die Nachweise sind uns entsprechend VOR der ersten Übernachtung vorzulegen.
Geregelt werden diese Bestimmungen mit § 20 der Coronaschutzverordnung NRW, nachzulesen als pdf auf der Website vom Land NRW.

Mit diesem Hinweis ist unser Beitrag vom 10. Juli 2021 hinfällig und nicht mehr gültig.

1 Kommentar zu „Und wieder neue Regeln für die Übernachtung auf unserem Platz“

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