Neue Regeln bei der Anreise

Seit gestern gelten neue Regelungen in NRW.
Die Kurzform lautet, dass Reisende, die aus einer Stadt oder einem Landkreis mit einer Inzidenz geringer als 10 problemlos bei uns übernachten können. Ist die Inzidenz im Herkunftsort höher als 10, dann ist ein Impfnachweis oder ein negativer Coronatest erforderlich.

(ACHTUNG: Ab dem 26. Juli gelten diese Regeln nicht mehr. Die aktuellen Regelungen sind hier nachzulesen.)

Der genaue Wortlaut lässt sich auf der Seite des Landes NRW in der Coronaschutzverordnung nachlesen (§20 Abs. 5):

„(5) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 entfallen die Beschränkungen der Absätze 1 bis 4 vollständig, wobei die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kreis beziehungsweise einer anderen kreisfreien Stadt nur dann entfällt, wenn dort bei Reiseantritt die 7-Tage-Inzidenz nachweislich bei höchstens 10 lag.“

Viele Grüße und eine gute Reise!

Corona-Regeln NRW

Corona-Regeln NRW

© Grafik: Land NRW

1 Kommentar zu „Neue Regeln bei der Anreise“

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