Drohne auf Reisen

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    • Offizieller Beitrag

    Nach jahrelangem Hin und Her haben wir uns nun doch endlich dazu entschlossen, eine vernünftige Drohne zu kaufen.

    Ausschlag gebend war unser Stellplatz, den wir auch gerne mal von oben zeigen möchten. Doch nur dafür waren uns die Geräte bisher zu teuer bzw. standen Qualität und Preis nicht im Verhältnis. Außerdem war immer irgendwie alles kompliziert. Wo darf man, was darf man, lohnt sich das noch? Und so weiter halt.


    Ich werde die Bilder weiterhin nicht für Bücher verwenden, das ist mir immer noch zu kompliziert und ich denke, qualitativ fehlt da noch ein bisschen. Doch für private Zwecke bzw. für Bilder im Netz haben wir jetzt eine Drohne entdeckt, die einen guten Eindruck hinterlässt und preislich halbwegs passt.


    Bedingungen, die vor dem ersten Flug erfüllt werden müssen, wenn die Drohne unter 250 g wiegt:


    - Drohnenversicherung (kostet ab 30 € im Jahr), wir haben eine gewählt, die auch weltweit gilt.

    - Registrierung beim Luftfahrtbundesamt. Kostet einmalig 20 €. Dafür erhält man eine e-ID, die auf der Drohne angebracht werden muss.


    Darüber hinaus geltende Regeln bei schwereren Drohnen gibt es wohl, interessierten mich aber nicht mehr, da unsere Drohne 249 Gramm wiegt.

    Heute haben wir die ersten Testflüge gemacht, ohne zu wissen, was man wohl alles noch einstellen kann. Daher frisch von der Speicherkarte:






    In dem kleinen Dorf da am Ende der Straße wohne ich jetzt. Ich glaube, die Höhe der Aufnahme lag bei 67 Metern.

    Rechts im Bild sieht man das Kohlekraftwerk in Lünen. Der hügelige Horizont müsste das Ardeygebirge im Süden von Dortmund sein. Die Türme in der linken Bildhälfte sind 12,5 km entfernt und sind das RWE-Kraftwerk in Werne. Das Windrad ganz links befindet sich auf der anderen Seite der A1 und ist sieben Kilometer entfernt.


    Blickrichtung Osten über das Naturschutzgebiet Hirschpark hinweg. Das Kraftwerk in der Bildmitte ist Datteln 4 (20 km Entfernung). Links wieder das Kraftwerk in Lünen.


    Ach ja, und ihr seht, dass die Lichtverhältnisse nicht besonders gut waren. Die Sonne war auf den letzten beiden Aufnahmen schon weg.

  • Als jemand, der einen Quadrokopter besitzt und ihn leider nur sporadisch nutzt, freue ich mich aber immer über solche Aufnahmen.


    Ich fliege eine DJI Phantom III Standard, da ist eine Fernpilotenlizenz (A1/A3 Offene Kategorie) zu erwerben.

    Leider ist es mit den Jahren schwieriger geworden, schöne Aufnahmen zu machen, da es zu viele Idio... gibt, die sich nicht an die Regeln halten.


    Ich freue mich trotzdem wieder auf die neue Saison, egal ob Deutschland, Schweden oder Norwegen.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Gestern habe ich mir die DJI Mini 3 Pro mit der neuen DJI RC Fernsteuerung bestellt.
    Dazu noch das Paket mit Tasche und Ersatzakkus.
    Und auch Care Refresh - man weiß ja nie!

    Meine alte DJI Phantom 3 Standard bin ich ja nur 20 x geflogen, der Transport im Rucksack war mir oft zu aufwendig.
    Ich werde sie verkaufen, da ich keine 2 Quadrokopter brauche.

    Ich erwarte von der Neuen, das ich bessere Aufnahmen machen kann, da sie ja sehr attraktive Aufnahmefunktionen bieten soll.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Komme gerade aus der Bretagne zurück.

    Da war es ziemlich schwierig, geeignete Gebiete zum Fliegen zu finden.

    Aber die Aufnahmen sind trotzdem schön geworden.


    Meine alte DJI Phantom 3 Standard werde ich jetzt verkaufen, denn die neue hat mich sehr zufrieden gestellt.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Ich bekomme zur Zeit einmal die Woche eine SMS/Cell Broadcast, dass das Fliegenlassen von Drohnen bis Ende Oktober nicht erlaubt ist. (Ist es in Peking grundsätzlich innerhalb des 5. Ringes nicht.)

    Blog: ombidombi.de


    Do not go gentle into that good night.

    Rage, rage against the dying of the light.

    (Dylan Thomas)

  • Das wäre - glaube ich - im Strang "Drohne auf Reisen" interessant zu lesen, wie Du sie transportiert hast, ob Du sie anmelden musstest; überhaupt alles um die Drohne und USA.

    Der Bitte komme ich natürlich gerne nach, aber weise darauf hin, dass ich vielleicht unbewusst gegen Gesetze verstoßen habe. Es sind also nur meine Erfahrungen und keine rechtlichen Ausführungen:


    Bei der DJI Mini 2 handelt es sich um eine 249 g schwere Drohne, die meines Wissens nach in den USA ohne Anmeldung geflogen werden darf. Natürlich gibt es auch dort Flugverbotszonen wie zum Beispiel Nationalparks und dergleichen.

    Ich transportierte sie ganz normal in einer praktischen DJI-Tasche, die zig Male geröntgt wurde. Das hat aber niemanden interessiert. Interessanterweise haben wir auf der Rückfahrt auf dem Schiff ein Video gesehen, in dem mitgeteilt wurde, dass Drohnen nicht an Bord gebracht werden dürften. Nun ja, es war halt schon die Rückreise und weder auf der Hinfahrt noch beim Einchecken für die Rückfahrt wurden wir darauf angesprochen. Dabei wäre es ein leichtes gewesen, denn die Drohnentasche befand sich nicht in einem der Koffer, sondern in einer Umhängetasche, also im Handgepäck. Wir standen also daneben, als die Tasche gescannt wurde.

    Ansonsten hat sich das Steigenlassen der Drohne als unproblematisch herausgestellt. Im Goblin Valley State Park durfte man das sogar ausdrücklich gegen eine Gebühr von zehn Dollar. In anderen Parks funktioniert das allerdings nicht.


    Hier ein paar Aufnahmen:






    Bei Bild 2 und 3 habe ich mal nicht geschrieben, wo es war, falls jemand raten möchte.


    Bild 4 zeigt eine Autobahn/Interstate. Links die Fahrbahnen sind die Spuren zum Rastplatz, über dem sich die Drohne nun befindet. Ich vermute, das war etwas grenzwertig, denn in Deutschland darf man ja nicht über Autobahnen fliegen. Bei Interstates ist es vermutlich ähnlich, aber ich hielt den Abstand für ausreichend, bin ja nicht über den Fahrstreifen geflogen.

  • eine 249 g schwere Drohne, die meines Wissens nach in den USA ohne Anmeldung geflogen werden darf

    Korrekt!


    Bei Bild 2 und 3 habe ich mal nicht geschrieben, wo es war, falls jemand raten möchte

    Siehe weiter unten!



    Sehr gute Informationen zu Drohnenflüge hier: Drohnen Camp

    Speziell für USA: Drohnenflüge in USA

    Offizielle APP: FAA - App - Flugverbotszonen

    Kartenausschnitt aus der APP: Da ungefähr wurden die Bilder 2 und 3 aufgenommen

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Kartenausschnitt aus der APP: Da ungefähr wurden die Bilder 2 und 3 aufgenommen

    Bild 2 ja, Bild 3 war ein Stückchen weiter weg:

    B4UFLY- The Leading Airspace & Situational Awareness Tool for Drone Operators
    Can I fly my drone here? Use B4UFLY on the web or mobile devices to check the airspace for federal & local UAS rules & regulations before taking flight.
    b4ufly.aloft.ai

  • Neuerung fürs Fliegen in den USA, auch mit einer 249 g Drohne.


    Es ist eine Remote-ID erforderlich, damit die Drohne von der Flugsicherung (FAA) erkannt werden kann.

    Im Firmware-Update für meine RC-Fernsteuerung und die DJI Mini 3 Pro ist es enthalten.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

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