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    • Offizieller Beitrag

    Nach jahrelangem Hin und Her haben wir uns nun doch endlich dazu entschlossen, eine vernünftige Drohne zu kaufen.

    Ausschlag gebend war unser Stellplatz, den wir auch gerne mal von oben zeigen möchten. Doch nur dafür waren uns die Geräte bisher zu teuer bzw. standen Qualität und Preis nicht im Verhältnis. Außerdem war immer irgendwie alles kompliziert. Wo darf man, was darf man, lohnt sich das noch? Und so weiter halt.

    Ich werde die Bilder weiterhin nicht für Bücher verwenden, das ist mir immer noch zu kompliziert und ich denke, qualitativ fehlt da noch ein bisschen. Doch für private Zwecke bzw. für Bilder im Netz haben wir jetzt eine Drohne entdeckt, die einen guten Eindruck hinterlässt und preislich halbwegs passt.

    Bedingungen, die vor dem ersten Flug erfüllt werden müssen, wenn die Drohne unter 250 g wiegt:

    - Drohnenversicherung (kostet ab 30 € im Jahr), wir haben eine gewählt, die auch weltweit gilt.

    - Registrierung beim Luftfahrtbundesamt. Kostet einmalig 20 €. Dafür erhält man eine e-ID, die auf der Drohne angebracht werden muss.

    Darüber hinaus geltende Regeln bei schwereren Drohnen gibt es wohl, interessierten mich aber nicht mehr, da unsere Drohne 249 Gramm wiegt.

    Heute haben wir die ersten Testflüge gemacht, ohne zu wissen, was man wohl alles noch einstellen kann. Daher frisch von der Speicherkarte:



    In dem kleinen Dorf da am Ende der Straße wohne ich jetzt. Ich glaube, die Höhe der Aufnahme lag bei 67 Metern.

    Rechts im Bild sieht man das Kohlekraftwerk in Lünen. Der hügelige Horizont müsste das Ardeygebirge im Süden von Dortmund sein. Die Türme in der linken Bildhälfte sind 12,5 km entfernt und sind das RWE-Kraftwerk in Werne. Das Windrad ganz links befindet sich auf der anderen Seite der A1 und ist sieben Kilometer entfernt.

    Blickrichtung Osten über das Naturschutzgebiet Hirschpark hinweg. Das Kraftwerk in der Bildmitte ist Datteln 4 (20 km Entfernung). Links wieder das Kraftwerk in Lünen.

    Ach ja, und ihr seht, dass die Lichtverhältnisse nicht besonders gut waren. Die Sonne war auf den letzten beiden Aufnahmen schon weg.

  • Als jemand, der einen Quadrokopter besitzt und ihn leider nur sporadisch nutzt, freue ich mich aber immer über solche Aufnahmen.

    Ich fliege eine DJI Phantom III Standard, da ist eine Fernpilotenlizenz (A1/A3 Offene Kategorie) zu erwerben.

    Leider ist es mit den Jahren schwieriger geworden, schöne Aufnahmen zu machen, da es zu viele Idio... gibt, die sich nicht an die Regeln halten.

    Ich freue mich trotzdem wieder auf die neue Saison, egal ob Deutschland, Schweden oder Norwegen.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Gestern habe ich mir die DJI Mini 3 Pro mit der neuen DJI RC Fernsteuerung bestellt.
    Dazu noch das Paket mit Tasche und Ersatzakkus.
    Und auch Care Refresh - man weiß ja nie!

    Meine alte DJI Phantom 3 Standard bin ich ja nur 20 x geflogen, der Transport im Rucksack war mir oft zu aufwendig.
    Ich werde sie verkaufen, da ich keine 2 Quadrokopter brauche.

    Ich erwarte von der Neuen, das ich bessere Aufnahmen machen kann, da sie ja sehr attraktive Aufnahmefunktionen bieten soll.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Komme gerade aus der Bretagne zurück.

    Da war es ziemlich schwierig, geeignete Gebiete zum Fliegen zu finden.

    Aber die Aufnahmen sind trotzdem schön geworden.

    Meine alte DJI Phantom 3 Standard werde ich jetzt verkaufen, denn die neue hat mich sehr zufrieden gestellt.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Ich bekomme zur Zeit einmal die Woche eine SMS/Cell Broadcast, dass das Fliegenlassen von Drohnen bis Ende Oktober nicht erlaubt ist. (Ist es in Peking grundsätzlich innerhalb des 5. Ringes nicht.)

    Peking-Blog: ombidombi.de

    Do not go gentle into that good night.
    Rage, rage against the dying of the light.
    (Dylan Thomas)

  • Das wäre - glaube ich - im Strang "Drohne auf Reisen" interessant zu lesen, wie Du sie transportiert hast, ob Du sie anmelden musstest; überhaupt alles um die Drohne und USA.

    Der Bitte komme ich natürlich gerne nach, aber weise darauf hin, dass ich vielleicht unbewusst gegen Gesetze verstoßen habe. Es sind also nur meine Erfahrungen und keine rechtlichen Ausführungen:

    Bei der DJI Mini 2 handelt es sich um eine 249 g schwere Drohne, die meines Wissens nach in den USA ohne Anmeldung geflogen werden darf. Natürlich gibt es auch dort Flugverbotszonen wie zum Beispiel Nationalparks und dergleichen.

    Ich transportierte sie ganz normal in einer praktischen DJI-Tasche, die zig Male geröntgt wurde. Das hat aber niemanden interessiert. Interessanterweise haben wir auf der Rückfahrt auf dem Schiff ein Video gesehen, in dem mitgeteilt wurde, dass Drohnen nicht an Bord gebracht werden dürften. Nun ja, es war halt schon die Rückreise und weder auf der Hinfahrt noch beim Einchecken für die Rückfahrt wurden wir darauf angesprochen. Dabei wäre es ein leichtes gewesen, denn die Drohnentasche befand sich nicht in einem der Koffer, sondern in einer Umhängetasche, also im Handgepäck. Wir standen also daneben, als die Tasche gescannt wurde.

    Ansonsten hat sich das Steigenlassen der Drohne als unproblematisch herausgestellt. Im Goblin Valley State Park durfte man das sogar ausdrücklich gegen eine Gebühr von zehn Dollar. In anderen Parks funktioniert das allerdings nicht.

    Hier ein paar Aufnahmen:



    Bei Bild 2 und 3 habe ich mal nicht geschrieben, wo es war, falls jemand raten möchte.

    Bild 4 zeigt eine Autobahn/Interstate. Links die Fahrbahnen sind die Spuren zum Rastplatz, über dem sich die Drohne nun befindet. Ich vermute, das war etwas grenzwertig, denn in Deutschland darf man ja nicht über Autobahnen fliegen. Bei Interstates ist es vermutlich ähnlich, aber ich hielt den Abstand für ausreichend, bin ja nicht über den Fahrstreifen geflogen.

  • eine 249 g schwere Drohne, die meines Wissens nach in den USA ohne Anmeldung geflogen werden darf

    Korrekt!

    Bei Bild 2 und 3 habe ich mal nicht geschrieben, wo es war, falls jemand raten möchte

    Siehe weiter unten!


    Sehr gute Informationen zu Drohnenflüge hier: Drohnen Camp

    Speziell für USA: Drohnenflüge in USA

    Offizielle APP: FAA - App - Flugverbotszonen

    Kartenausschnitt aus der APP: Da ungefähr wurden die Bilder 2 und 3 aufgenommen

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Kartenausschnitt aus der APP: Da ungefähr wurden die Bilder 2 und 3 aufgenommen

    Bild 2 ja, Bild 3 war ein Stückchen weiter weg:

    B4UFLY- The Leading Airspace & Situational Awareness Tool for Drone Operators
    Can I fly my drone here? Use B4UFLY on the web or mobile devices to check the airspace for federal & local UAS rules & regulations before taking flight.
    b4ufly.aloft.ai
  • Neuerung fürs Fliegen in den USA, auch mit einer 249 g Drohne.

    Es ist eine Remote-ID erforderlich, damit die Drohne von der Flugsicherung (FAA) erkannt werden kann.

    Im Firmware-Update für meine RC-Fernsteuerung und die DJI Mini 3 Pro ist es enthalten.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • nach langem hin und her hatten wir uns auch eine drohne zugelgt.xiaomi fimi x8 se 2020.das ding geht ab wie ... macht echt spass.

  • Da ich jetzt erfreulicherweise etwas mehr Kleingeld zur Verfügung habe, würde ich mir gerne eine Drohne leisten. Eventuell zuerst ein günstigeres Modell, aber mit Xiaomi sollte ich doch richtig liegen… Was mich aber interessieren würde… Wie sieht konkret die Rechtslage aus?

  • Da würde ich doch einfach mal Google benutzen - da findest Du Alles zur Rechtslage ... warum sollte denn Jemand Anderes für Dich die Gesetzestexte lesen und hier nochmal rezitieren? :)

    Soweit ich informiert bin, muss man sich schon sehr gut informieren, bevor man eine Drohne fliegen lässt - einer der Gründe, warum ich noch Keine habe ist, dass man fast nirgendwo noch Aufnahmen machen darf... und natürlich die Registrierung und ggfs. der Führerschein... und eine Versicherung brauchst du auch...und und und :)

    liebe Grüße von Ilona und Helmut

    Bevor wir uns weiter mit künstlicher Intelligenz beschäftigen, sollten wir vorher die natürlich Dummheit bekämpfen...

    wenn Du mal eine helfende Hand suchst, beginne die Suche am Ende Deines Armes.
    Link zu unserer Homepage: https://gonzi.de

    Einmal editiert, zuletzt von helle (12. Juni 2023 um 19:49)

  • Hier mal eine kleine Anekdote als Erfahrungsbericht zur Qualität der DJI Mini 2:

    Am Wochenende wurde festgestellt, dass es am Schornstein des Hauses möglicherweise Schäden geben könnte. Also haben wir gestern mit unserem Vermieter den Bereich rund um den Schornstein abgeflogen, um ein paar erste Eindrücke bekommen zu können. Nun, eigentlich waren wir schon fertig und ich wollte noch ein letztes Mal die Drohne aufwärts steuern, um sie zurückkehren zu lassen. Aber wie das halt so ist - falscher Steuerhebel und zack, die Drohne fliegt nicht nach oben, sondern nach vorne.

    Und da war halt der Schornstein im Weg. Es gab ein kurzes Rummsen und die Drohne war still. Sie lag genau hinter dem Schornstein, so dass wir nicht dran kommen konnten und auch nicht sehen konnten.

    Heute kam aber ohnehin der Dachdecker, um sich ein Bild von dem Schornstein zu machen. Da hat er mir direkt die Drohne wiedergeben können und siehe da: Die Drohne funktioniert nach der Kollision und dem Absturz und der kalten Nacht einsam auf dem Dach einwandfrei. Es ist noch nicht einmal ein Rotorblatt abgebrochen.

    Wir sind also auch in diesem Punkt sehr zufrieden mit der Drohne. Allerdings liebäugeln wir trotzdem schon mit der DJI Mini 4, da der neue Controller einen eigenen Bildschirm besitzt und man sie ohne Smartphone bedienen kann. Aber das ist Zukunftsmusik.

  • DJI Mini 4, da der neue Controller einen eigenen Bildschirm besitzt

    Die DJI Mini 4 Pro ist eine gute Wahl, besonders mit dem RC 2 Controller. Der hat den Bildschirm eingebaut.

    Ich habe ja im letzten Jahr die Mini 3 Pro (mit RC 2 Controller) gekauft und bin in Norwegen und Schweden viel geflogen. Die Gesetzeslage dort, wie auch in Dänemark, macht das Fliegen dort unkompliziert. So konnten tolle Aufnahmen entstehen.

    Eine kleinen Nachteil gegenüber der Mini 3 Pro hat die neue Mini 4 Pro.

    Mit der neuen darf man nur 120 m über Startpunkt fliegen.

    Mit der Mini 3 Pro darf man 120 m über Grund fliegen.

    Das macht eventuell Probleme im Gebirge. Siehe auch DJI Mini 4 Pro [ Klasse C0 ] – maximale Flughöhe 120 Meter

    Meine alte DJI Phantom 3 Standard werde ich verkaufen, denn die neue hat mich sehr zufrieden gestellt.

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Mit der neuen darf man nur 120 m über Startpunkt fliegen.

    Mit der Mini 3 Pro darf man 120 m über Grund fliegen.

    Wenn ich das richtig verstehe (korrigiere mich, wenn ich daneben liege), dann darfst du ab übernächster Woche auch mit der Mini 3 nur 120 Meter über dem Startpunkt fliegen. Dass du es kannst, weil es bei Markteinführung des Gerätes noch keine Zertifizierung und Klasse C0 gab, ist eine andere Frage. Aber ich denke, die gesetzlichen Vorgaben, wie hoch eine Drohne steigen darf bzw. welcher Nullpunkt maßgeblich ist, sind trotzdem einzuhalten.

    Andererseits sind 120 Meter schon eine ziemliche Hausnummer und ich mache das eigentlich nur manchmal, weil ich es kann. Aber wenn man mal irgendetwas nett fotografieren will, reicht oft auch schon eine geringere Höhe. Und wie du schon sagst, betrifft es eigentlich nur Situationen im Gebirge bzw. am Hang. Für mich wäre diese Problematik nur theoretischer Natur.

    Ich denke, ich hätte dieses Problem nur, wenn ich einem engen Tal bin und dann oben etwas zur Seite rausfliegen möchte. Allerdings dürfte ich das ja sowieso nicht, weil ich die Drohne dann nicht mehr sehen kann. Insofern sehe ich das für mich nicht als Einschränkung.

    Würdest du mir als Mini 2-Pilot denn eher zu einem Upgrade auf die 3 oder auf die 4 raten? Die Mini 3 ist ja eine Ecke günstiger, aber die 4 halt moderner und mit ein bisschen mehr Ausstattung.

  • Wenn ich das richtig verstehe (korrigiere mich, wenn ich daneben liege), dann darfst du ab übernächster Woche auch mit der Mini 3 nur 120 Meter über dem Startpunkt fliegen. Dass du es kannst, weil es bei Markteinführung des Gerätes noch keine Zertifizierung und Klasse C0 gab, ist eine andere Frage. Aber ich denke, die gesetzlichen Vorgaben, wie hoch eine Drohne steigen darf bzw. welcher Nullpunkt maßgeblich ist, sind trotzdem einzuhalten.

    Nun muss ich doch noch einmal genauer nachlesen, wie die Sachlage ab 01.01.2024 ist.

    Ich bin der Meinung, daß meine Bestandsdrohne (vorm 1.1.24 gekauft) nicht von der 120-m-Thematik betroffen ist. denn sie ist ja in keiner Drohnenklasse zugeordnet. Erst die neue Drohne wird in Drohnenklasse C0 eingeordnet.

    Würdest du mir als Mini 2-Pilot denn eher zu einem Upgrade auf die 3 oder auf die 4 raten?

    Das kommt auf Dein Nutzungsverhalten an.

    YouTube-Videos und private Aufnahmen: dann reicht die Mini 3 allemal

    Bei professionellen TV-Aufnahmen (4K-Videos mit 60 fps im HDR-Modus): dann die Mini 4

    Zur Bearbeitung der Aufnahmen am PC braucht man für die 4K-Videos mit 60 fps im HDR-Modus einen sehr leistungsfähigen Rechner.

    Ich würde daher eine Mini 3 kaufen, auch, weil ich nicht immer den neusten ... haben muß.

    Die Mini 4 hat bessere Abstandssensoren. Nach einigen Flügen habe ich bei meiner Mini 3 die Abstandssensoren abgeschaltet, denn sonst konnte ich z.B. nicht dicht übers Dach von unserem Wohnmobil fliegen. Oder auch deine Schornsteinkontrolle; mit 2,5 m Abstand oder eben ganz dicht ran.

    Guter Vergleich ist hier: DJI Mini 3 pro vs. Mini 4 Pro

    Gruß
    Michael und Britta

    Touristen wissen nicht, wo sie waren, Reisende wissen nicht, wohin sie gehen. - Paul Theroux

  • Nun muss ich doch noch einmal genauer nachlesen, wie die Sachlage ab 01.01.2024 ist.

    Ich bin der Meinung, daß meine Bestandsdrohne (vorm 1.1.24 gekauft) nicht von der 120-m-Thematik betroffen ist. denn sie ist ja in keiner Drohnenklasse zugeordnet. Erst die neue Drohne wird in Drohnenklasse C0 eingeordnet.

    Ich würde zumindest behaupten, dass es keinen Bestandsschutz gibt. Zumindest lese ich das aus den FAQ bei DJI heraus (vorletzte Frage). Aber ich kann mich auch total irren.


    Das kommt auf Dein Nutzungsverhalten an.

    Zur Bearbeitung der Aufnahmen am PC braucht man für die 4K-Videos mit 60 fps im HDR-Modus einen sehr leistungsfähigen Rechner.

    Letzteres wäre kein Problem, aber bei mir sind es weniger die Videos, sondern mehr die Bilder. Und damit komme ich zur nächsten Frage:

    Warum gibt es einen Unterschied beim Foto-Modus?

    Hast du das mal getestet und dir mal Unterschiede angesehen? Warum sollte ich die Einzelaufnahme mit 12 MP verwenden, wenn ich doch 48 MP nutzen kann? 16:9 mal ausgenommen, ich meine jetzt im 4:3 Modus.

    Und was ich noch fragen wollte: Wo speichert die Drohne eigentlich die Bilder? In der Drohne oder direkt im Controller? Oder lade ich die Bilder mit dem Controller runter, so wie sonst mit dem Smartphone? Wobei ich das Herunterladen manchmal mühsam fand. Oder schließt du die Drohne direkt per USB an den Rechner an?

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