Ich war vor kurzer Zeit im Harz. Ich wanderte rund um die Burgruine Regenstein und traf auf die Sandhöhlen im Heers. Ich war begeistert von der Landschaft und gleichzeitig überrascht, dass sich so schöne Sandhöhlen mitten im Wald befinden. Meine Begeisterung hielt sich aber in Grenzen, als ich da viele Menschen sah, die Picknick (auch mit Musik! - da frage ich mich, wofür man in den Wald hineingeht??) gemacht haben. Die Kinder spielten, als ob sie am Strand wären. Das dass kein Ausnahmefall war, entnahm ich den Ritzereien an den Sandwänden, die mir bestätigten, dass die Natur hier keinen Vorrang hat. Ich habe mich gewundert, dass die so schöne Landschaft nicht unter Schutz steht. Nachdem ich nach Hause kam, habe ich nach den Sandhöhlen gegoogelt und sah in der Wiki, dass sie doch ein Naturdenkmal sind. Meine Vermutung zu der Landschaft, die so eine Perle ist, hat sich also bestätigt. Wie gesagt, vor Ort habe ich kein Schild gesehen. Jetzt aber wundere ich mich noch mehr, wie man mit dem Naturdenkmal umgeht. Was darf man an einem Naturdenkmal? Irgendwann werden die Sandhöhlen weg sein, wenn jeder an den Wänden kratzt und dadurch der Sand abgebaut wird. Wenn ein Baum als Naturdenkmal ausgewiesen ist, darf man auch nicht grundlos seine Äste abbrechen.
Wie seht ihr das?
Weiß jemand die rechtliche Grundlage?
Hier ein paar Bilder:
Lust auf eine nette und reiselustige Community? Dann melde dich doch ganz einfach, schnell und kostenlos an. Anschließend stehen dir alle Funktionen im Forum zur Verfügung.
Jetzt mitreden!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!