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    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich betrifft es mich persönlich gar nicht, weil ich keinen Alkohol trinke. Aber ich bin neugierig. Und zwar frage ich mich wie die Rechtslage aussieht, wenn man abends in seinem Wohnmobil ein Glas Wein bzw. Bier trinkt. Immerhin sitzt man ja in einem Fahrzeug.
    Damit meine ich natürlich nicht, wenn man auf einem Campingplatz steht oder auf einem privaten Stellplatz.
    Aber es gibt ja nun mal öffentliche Stellplätze, die nicht viel mehr als ein Parkplatz sind.

    Würde mich einfach mal interessieren.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ist es nicht so, dass man grundsätzlich Bereitschaft zeigt, zu fahren, wenn man in einem Auto sitzt? Beim Wohnmobil natürlich nicht unbedingt, wenn man gerade Fußball guckt und die Hand in der Chipstüte hat. Doch in einem herkömmlichen Pkw sitzt man ja eigentlich nicht einfach so rum (natürlich macht man das schon mal, aber ich meine aus Sicht des Gesetzgebers).

  • Das Gesetz stellt ganz klar nur das "führen" eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss unter Strafe (über 0,5 Promille bzw. wenn man auffällig wird). Die Sache mit der "grundsätzlichen Bereitschaft" ist strenggenommen eine Grauzone, die auch nur dann angewendet wird, wenn Polizisten einen deutlich sichtbar alkoholisierten Menschen beim Besteigen eines Autos beobachten. Wenn jemand einfach ein Glas oder eine Flasche in der Hand hat und dabei nicht gerade den Motor anwirft, dürfte er vielleicht einen neugierigen Blick von der Staatsgewalt ernten und sich einige kritische Fragen anhören müssen, aber sowas führt längst nicht automatisch zu einer Geldbuße. Schon gar nicht, wenn man im Wohnmobil sitzt und womöglich noch den Fahrersitz zum Innenraum hin umgedreht hat.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, mit dem "Führen eines Fahrzeugs" macht das dann auch Sinn und so könnte ich es dann jetzt auch erklären, wenn mich mal jemand fragt ;-). Ich habe auch noch nie von einem Fall gehört, bei dem das vorgekommen ist. Mir ging das eben halt nur durch den Kopf. Vielleicht auch deswegen, weil ich oft schon ungeplant spät abends einen vermeintlichen Schlafplatz verlassen habe und das ja mit der entsprechenden Menge Alkohol nicht mehr möglich gewesen wäre.
    Ein wenig off-topic: War das nicht irgendwo (Florida) so, dass man Alkohol nur im Kofferraum transportieren durfte? Oder galt das nur für angebrochene Flaschen? Oder irre ich mich gerade komplett?


  • Vielleicht auch deswegen, weil ich oft schon ungeplant spät abends einen vermeintlichen Schlafplatz verlassen habe und das ja mit der entsprechenden Menge Alkohol nicht mehr möglich gewesen wäre.


    Alkohol trink ich erst wenn ich sicher weiß dass ich nicht mehr wegfahren muss.
    Wo stellst Du Dich hin, dass Du oft wieder wegfahren musst?:huh:

    Zu Alkohol im Pkw glaube ich mich zu erinnern dass wenn der Schlüssel steckt man fahrbereit ist und man sich nur dann strafbar macht.

    • Offizieller Beitrag


    Wo stellst Du Dich hin, dass Du oft wieder wegfahren musst?:huh:

    Okay, vielleicht war das "oft" übertrieben. Aber es gab so drei, vier Mal in den letzten Jahren die Situation, dass ich bzw. wir uns entschlossen hatten, doch lieber woanders hinzufahren. Einerseits kann das natürlich durch die Dorfjugend geschehen, die plötzlich nach ihrem McDonalds-Besuch meint, ihr Reifenprofil in schönen Kreisen auf dem Asphalt eines Wanderparkplatzes zu hinterlassen. Darauf habe ich extrem wenig Lust und fahre lieber woanders hin. Andererseits ist es uns schon passiert, dass wir einen Platz ansteuerten, der bei - Tageslicht betrachtet - halbwegs okay war. Doch nach Anbruch der Dunkelheit hatte dann einer von uns, oder sogar beide, einfach ein ungutes Gefühl. Das muss keinen speziellen Grund haben, einfach ein Bauchgefühl.

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