Geschwindigkeitsregelungen für Wohnwagen

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    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal eine Frage zu Wohnwagengespannen. In der letzten Woche ist es mir ein paar Mal aufgefallen, dass ich bei Tempo 110 von Wohnwagenfahrern überholt wurde. Ich bin ja mittlerweile schon so ziemlich alles gefahren, was mehr als zwei Reifen hat, aber in meiner ganzen Führerscheinzeit hatte ich noch nie irgendwas mit Anhängern fahren müssen. Mein Wissensstand war, dass man mit einem Anhänger nur 80 km/h fahren darf.
    Nun sehe ich aber, dass es auch schneller geht und ich sehe auch, dass diese schnelleren Fahrzeuge einen Aufkleber hinten am Heck haben: 100 km/h.
    Ich nehme jetzt mal nicht an, dass sich diese Leute einfach so einen Aufkleber hinten draufpappen und das Recht in die eigene Hand nehmen. Es muss also einen Grund dafür geben. Doch welchen? Warum dürfen manche Wohnwagen scheinbar 100 km/h fahren (und warum fahren sie dann sogar noch schneller als 110?)

    Weiß das jemand?

  • Bin da jetzt auch kein Experte, kann aber soviel beitragen, dass Anhänger, die bestimmte Bedingungen erfüllen, auch bis 100km/h zugelassen sind. Bei Wohnwagen ist dies mittlerweile auch mehr oder weniger Standard. Hab neulich auch nicht schlecht gestaunt, als ein dicker SUV mit riesigem Boot auf'm Hänger an mir mit gut 110 vorbeizog. Warum die dann nun auch noch die 100km/h überschreiten? Na ich schätze mal aus dem selben Grund, warum die für 80km/h zugelassenen Hänger auch gerne mit 90 gefahren werden, bei 120er Geschwindigkeitsbegrenzungen auch gerne 130 gefahren wird usw...
    LG
    Volker

    --

    ... unterwegs im Dethleffs Globetrail 640

  • das steht alles in der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO.
    Einfach mal Googeln und sich wundern. ;) Es gibt viele verschiedenen Gewichts-Konstellationen für PKW mit Anhängern, wo es funktioniert.
    Ich persönlich (ohne Garantie) interpretiere das so:
    PKW mit Anhänger - zul Gesamtgewicht (incl. Anhänger) bis 3,5 to dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen max. 100 fahren, wenn der entspr. Aufkleber auf dem Anhänger bappt. Der Anhänger muss die Voraussetzungen errfüllen, es wird auch eingetragen. Für die Zusammenstellung mit einem zugelasenen Zugfahrzeug ist der Halter selbst verantwortlich. Vor einigen Jahren war das noch anders, da wurde der komplette Zug freigegeben.
    Den Aufkleber gibt es bei der Zulassungsstelle. Der Anhänger muss verschiedene Auflagen erfüllen: 1. gebremster Anhänger mit Stoßdämpfern. Reifen-Geschwindigkeitsindex mind. 120 Km/h, Reifen nicht älter als 6 Jahre.
    Dann darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges, wenn er keine Anti-Schlingerkupplung hat usw...Ausnahmen gibt es dann wieder für SUV..

    Was Viele nicht wissen oder nicht wissen wollen:
    Das Tempolimit gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Ansonsten gilt natürlich max. Tempo 80 Km/H.
    Rotumrandete Schilder mit einem LKW drauf gelten nicht für LKW, die gibt es nämlich so gar nicht als Definition, sondern symbolisieren "Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5to einschl ihrer Anhänger - ausgenommen Busse".
    Das Ganze gilt also nicht für z.B. Wohnmobile, die mit Anhänger das zul. Gesamtgewicht von 3,5 to überschreiten,weil die nicht zu den PKW gehören sondern als "Sonstige KFZ Wohnwagen" zugelassen sind (Und nicht als "Sonder-KFZ", wie man immer wieder lesen kann).
    So verstehe ich das zumindest.
    Auch ist man natürlich vom sog. "LKW-Überholverbot", ausgebremst, wenn das zul Gesamtgeicht von Zugfahrzeug plus zul Gesamtgewicht Anhänger >3,5 to ist. Genauso wie Durchfahrtverbote für "LKW" oder Anhänger-Überholverbote.Aber wo kein Kläger...

    Das Ganze natürlich ohne Anspruch auf Rechtssicherheit :D:D

    wenn Du mal eine helfende Hand suchst, beginne die Suche am Ende Deines Armes. ---- Alle sagten "das geht nicht", dann kam Einer, der das nicht wusste und machte es einfach... Link zu unserer Homepage: https://gonzi.de

    Einmal editiert, zuletzt von helle (29. Mai 2018 um 16:19)

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