Krankenversicherung ab dem 42 Tag im Ausland

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  • Moin Moin,

    eine Frage beschäftigt mich seit Tagen, ohne dass ich wirklich zu einer Anrwort gekommen bin.
    Was macht Ihr mit der gesetzlichen Krankenversicherung wenn Ihr länger als 42 Tage im europ. Ausland
    unterwegs seit?
    Sowohl die gesetzliche Krankenversucherung als auch die Auslandszusatzkrankenversicherung erlischt nach 42 Tagen!
    Was macht Ihr, eine private Krankenversucherung abschließen? Die gesetzliche zählt man ja weiter ohne irgendeine
    Gegenleistung. Das ist für 2 Personen und einer Dauer von 3/5 Monaten eine teure Tasse Tee.
    Was macht Ihr? Bin gespannt.


    Netten Gruß aus dem hohen Norden
    Gorbi

  • da ich in der privaten KV bin stellt sich das Problem nur bei meiner Zusatzausauslandversicherung. Ich bin jedoch noch niemals 42 Tage ununterbrochen auf Reisen gewesen, zumindestenshabe ich für 2 Tage durch Aufenthalte in D unterbrochen.
    Wie weist man denn eine so lange Abwesenheit überhaupt nach? Könnte mir irgendwelche Buchungsbestätigungen, Mautabrechnungen ect. vorstellen. Aber wie ist es bei längerer Reisen innerhalb Europas mit dem eigenen WoMo - kann doch immer mal kurz nach D zurück fahren ud die 42 Tage unterbrechen.

    Vaette…….. liten och grå , smyger in din vrå

  • Moin Moin Vaette,
    rein theoretisch hast Du Recht. Nur ist es unrealistisch, wenn 1000 km oder mehr von der
    BRD entfernt bist.
    Die Krankenkassen können, so wie Du schreibst, Belege fordern u.a. Kontoauszüge, Kreditkartenauszüge.
    Keine Ahnung, in wieweit das vorkommt.
    Kann mir vorstellen, dass es auf die Höhe der Kosten ankommt.
    Es wundert mich nur, dass Du bislang als einzigste geantwortet hast. Entweder haben andere das
    Problem nicht oder verdrängen die Problematik.
    Aber wehe, es passiert was.........

    Netten Gruß aus dem hohen Norden
    Gorbi

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, wollte eigentlich schon geantwortet haben.

    Als ich 2001 und 2002 jeweils mit dem Fahrrad mehrere Monate unterwegs war, habe ich mich bei der DKV im Rahmen einer Langzeitreiseversicherung versichert. Einmal musste ich sie sogar in Anspruch nehmen, weil ich in Frankreich eine Zahnbehandlung durchführen lassen musste. Ging alles sehr unproblematisch. Ob die das noch anbieten, weiß ich nicht. Ist ja schon etwas her.

    2016 waren wir in den USA unterwegs und da wollten wir ganz sicher nichts riskieren. Also haben wir uns über den ADAC langzeitkrankenversichern lassen: https://www.adac.de/produkte/versi…und-leistungen/

    Das waren knappe 100 Euro/Person/Monat, aber das war es uns natürlich wert.

  • @Gorbi, ich denke das sich viele einfach erst damit beschäftigen wenn etwas passiert. Ich habe vor vielen Jahren in einem solchen Bereich gearbeitet und als ich feststellen musste das zB. bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland immer nur der Tagessatz des Krankenhauses am Wohnort gezahlt wurde entschloss ich mich diese Lücke durch eine private Versicherung zu schliessen. Gebraucht habe ich sie natürlich noch nie- kostest mich aber auch nur 10 Euro/Jahr ;)

    Vaette…….. liten och grå , smyger in din vrå

  • Da gebe ich Dir Recht. Wir haben auch einen entsprechende Versicherung beim ADAC.
    Diese gilt aber auch nur für 42 Tage....
    Das Problem, tritt ab dem 42 Tag auf, wenn die Krankenkassen anfangen prüfen.
    Rein rechtlich ist man ab dem 42/43 Tag ohne Versicherungsschutz.

    Wenn Du entsprechende Langzeitkrankenversicherung abschließt, gilt die ab dem ersten Tag
    und nicht erst ab dem 42/43 Tag. Du zahlst also die gesetzliche 42 Tage ohne Gegenleistung.

    Bei 4 oder 5 Monaten, wenn man im Rentenalter ist, geht das das schön ist Geld.

    Wir haben mit einigen Wohnmobillisten gesprochen, die in Spanien überwintern und haben niemanden
    gefunden, der sich "richtig" versichert.

    Die Antwort lautet in der Regel: "Dann fliege ich eben nach Deutschland und lasse mich behandeln."

    Nur was ist bei Notfällen wenn man nicht mehr Fliegen kann....

    So kommen ganz schnell doch recht hohe Beträge zusammen, die von den Kassen zurückgefordert
    werden können, wenn es auffällt.

    Ich kann mir vorstellen, dass die Kassen entsprechende Kriterien haben um das ganz schnell zu
    schecken und entsprechende Reisebelege anfordern wird.

    Bitte richtig verstehen, ich bin auch ken Kind von Traurigkeit, aber mir fällt es verdammt schwer
    das "Risiko" einzuschätzen.

    Behandelt wird man immer, nur wer zahlt......

    Netten Gruß aus dem hohen Norden
    Grorbi

  • Hallo,

    bevor wir nach Peking umgezogen sind, hat mich das nicht betroffen, so lange konnten wir nie unterwegs sein. Da hat die "kleine" Auslandsreiseversicherung gereicht und die Gesetzliche war nicht berührt.

    Und jetzt als Expat ist es eh anders mit den Versicherungen.

    Peking-Blog: ombidombi.de

    Do not go gentle into that good night.
    Rage, rage against the dying of the light.
    (Dylan Thomas)

  • Hallo,
    Bei der envivas, eine private Zusatzversicherung der Techniker Krankenkasse, gibt es eine Reiseversicherung TravelXL, die bis zu einem Jahr geht. Der Tarif errechnet sich aus den Tagen der Abwesenheit.
    Haben wir für unser Töchter abgeschlossen als diese ihre Auslandssemester absolvierten und das hat auch anstandslos gut funktioniert.
    Vielleicht bieten andere Gesellschaften Ähnliches an? Es gibt ja immer mehr Menschen, die beruflich oder privat längere Zeit im Ausland unterwegs sind.

    Wenn es dir aber darum geht, die Gesetzliche Zuhause zu kündigen, da keine Gegenleistung vorhanden ist, kann ich auch nicht weiter helfen. Ich würde das nicht tun. Was ist, wenn du zuhause weiter behandelt werden willst, die Reise abbrechen musst o.Ä.
    Oder du verzichtest auf die Reiseversicherung. Ist immer eine Risiko-Abwägung.

    Einmal editiert, zuletzt von Zwiebelfisch (6. Februar 2018 um 11:54)

  • Soweit ich weiß, kommt man aus der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann raus, wenn man seinen deutschen Wohnsitz abmeldet. Und bei der Rückkehr wird dann erstmal geprüft, ob man in der Zwischenzeit auch brav im Aufenthaltsland regulär "gesetzlich" versichert war.
    Man sieht schon: Langzeitreisen sind in diesem System einfach nicht vorgesehen.

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