Zulassung als Sonder-KFZ oder als PKW?

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  • Die Lieferung des T5 rückt näher. Nun stellt sich für mich blutigen Anfänger die Frage, ob das Fahrzeug als Sonder-KFZ oder als PKW zugelassen werden soll. Ich hatte von dieser Wahlmöglichkeit noch nie vorher gehört. Was ist denn der Unterschied? Was würdet ihr machen?

  • habe meinen T 5 als Campingfahrzeug zugelassen weil es Versicherungstechnisch günstiger war. Sehr angenehm finde ich auch das ich in vielen Städten Centrumsnah und kostenlos auf Womo Stellplätzen parken darf .
    Leider konnte man einen speziellen Tarif bei meiner KFZ Versicherung nicht fortführen der mich bei Inanspruchnahme der Versicherung vor der Höherstufung schützt. Er gilt nicht bei Zulassung als Campingfahrzeug .

    Vaette…….. liten och grå , smyger in din vrå

  • Danke, Vaette! Ich habe mich nun ebenfalls für die Zulassung als Campingfahrzeug entschlossen. Das mit den WoMo-Stellplätzen hatte ich übrigens nicht bedacht. Darf man da tatsächlich nur mit einer Zulassung als Campingfahrzeug parken?

    • Offizieller Beitrag

    Also bei meinem alten T3 musste ich beim Finanzamt vorfahren und denen zeigen, dass in dem Wagen eine Campingausstattung vorhanden ist und dass das Fahrzeug ein Hubdach besitzt, um eine bestimmte Stehhöhe (1,70m ?) erreichen zu können. Ich glaube, das war dann alles günstiger, als wenn ich den Wagen als Pkw hätte einstufen lassen müssen.
    Was die Stellplätze betrifft, da fragt dich kein Mensch nach der Zulassung. Wenn du eine Campingausstattung hast, dann kannst du natürlich auch ganz normal auf einem Stellplatz übernachten. Die einzige Ausnahme, die manche Gemeinden auferlegen, ist, dass du völlig autark sein kannst. Das heißt, wenn du keine Toilette an Bord hast, bist du eventuell schon mal unerwünscht. Was natürlich irgendwie auch logisch ist, wer will schon, dass die Leute an die Hecke machen? Aber erstens ist das die Ausnahme - ich glaube, ich habe erst zwei Mal ein Verbot für Fahrzeuge wegen fehlender Toilette gesehen - und zweitens prüft das kein Mensch. Das Einzige, was auf einem öffentlichen Stellplatz höchstens geprüft wird, ist das bezahlte Parkticket. Bei Stellplätzen, die von privater Hand betrieben werden, kann das natürlich anders aussehen. Hier gilt schlicht das Hausrecht.

  • ich habe den städt. Kontrolleur direkt auf das Thema angesprochen und er sagte das alle Nicht-Wohnmobile ein Knöllchen bekommen.
    Meine Frage ob denn mein T 5 für ihn auch zweifelsfrei als Womo erkennbar sein ( schlichtes Design, Hubdach, nix mit Gardienchen usw. ) bejahte er.

    Danke für den Hinweis auf die Toilette, nun muß ich mal überlegen wie ich das kenntlich * mache - es ist ein herausklappbarer Sitz in den Wegwerfbeutel ( aus dem Bootsbedarf) mit Deckel eingehängt werden. Ich stelle immer wieder fest das dieses geniale System den meisten Leuten unbekannt ist.

    (* vllt. mit WC aufkleber....grins)

    Vaette…….. liten och grå , smyger in din vrå

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