Genehmigungspflicht für Radtouren

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    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade einen Artikel der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung gelesen, in dem darüber berichtet wird, dass Radtouren mit mehr als zehn Personen und die auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden, in Schleswig-Holstein einer Genehmigung bedürfen - unabhängig davon, ob es ein Radrennen oder ein Familienausflug mit mehreren Personen sei.
    Hintergrund war wohl eine geführte Tour des ADFC mit bis zu 60 Teilnehmern, bei der es zu Problemen kam. Ein Mitglied der Piraten hat daraufhin an die Landesregierung von Schleswig-Holstein einen Fragenkatalog geschickt. Die Antworten gibt es hier als pdf.

    Der ADFC empfiehlt wiederum seinen Ortsverbänden, sämtliche geführten Radtouren in Schleswig-Holstein abzusagen:
    http://www.adfc-sh.de/htdocs/jo-sh/index.php

    http://www.abendblatt.de/region/stormar…lle-Touren.html

  • In Bayern liegt die Grenze, ab der eine Tour zu melden ist, meines Wissens bei 50 Teilnehmern. Ab dieser Zahl sieht sich die Polizei in der Pflicht, den Verkehr zu regeln - auf Kosten des Veranstalters natürlich. Zumindest sagte mit der Organisator einer jährlichen Fahrrad-Wallfahrt, dass er peinlich genau darauf achtet, die Teilnehmerzahl unter 50 zu halten, weil es sonst deutlich bürokratischer und teurer wird.

  • [quote='Michael Moll','https://www.dieweltenbummler.de/Forum/index.ph…D=4612#post4612']
    Ich habe gerade einen Artikel der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung gelesen, in dem darüber berichtet wird, dass Radtouren mit mehr als zehn Personen und die auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden, in Schleswig-Holstein einer Genehmigung bedürfen

    Na das ist ja mal wieder eine Neuigkeit!
    Besonders interessant ist, dass man gleich wieder eine Verordnung und Regelung findet, obwohl die anderen Radtouren, die sicher in der Überzahl sind,entspannt ablaufen. Der deutsche Paragraphendschungel soll also wachsen und gedeihen.
    Ich werde mir dereinst mein Fahrrad schnappen und durch diesen Wald von Verordnungen und Gesetzen ein unangemeldete Radtour machen. Mal sehen, wie viele Freunde ich aktivieren kann, damit es unbedingt über zehn Teilnehmer gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber das wird eben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In NRW, wenn ich richtig gelesen habe, erst ab 100 Teilnehmern. Und Alex schrieb ja, dass es in Bayern Touren ab 50 Personen betrifft. Irgendwo in den Artikeln stand auch, dass Hessen nur bei offiziellen Radrennen und dergleichen eine Genehmigung einfordert.
    Ist also schon ein Unterschied, wo man was macht und wie viele Leute dabei sein werden.

    Apropos Genehmigungen: Ich habe erst heute im Radio erfahren, dass es derzeit in Essen Pflicht ist, vor einer öffentlichen Veranstaltung ein Gutachten einzuholen, ob keine Gefährdung durch Bäume besteht. Hintergrund ist der Pfingststurm, der hier ziemlich gewütet hat und man deswegen immer noch damit rechnen muss, dass irgendwo ein Ast hinabkracht.

  • Ach auch die Regelung in Essen ist ja zauberhaft. Obwohl... das hat je einen guten Grund und die Leute sollen ja gesund und heil durch die Party kommen.
    Aber das sich Deutschland mal wieder nicht auf eine einheitliche Anzahl von Fahrradtourteilnehmern einigen konnte, dass ist schon speziell und aufregend.

    Ich freue mich schon jetzt diebisch auf deinen nächsten Beitrag zum Paragrafen- und Verordnungsdschungel in Deutschland.

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